Entstehung der deutschen Pflegeversicherung
Nach den Wirren des zweiten Weltkrieges nahm der neu geschaffene Sozialstaat eine Schlüsselrolle bei der Demokratisierung und Befriedung der bundesdeutschen Gesellschaft ein. Die Zahl der Leistungsempfänger wuchs in den 1950er bis 1970er Jahren ebenso kontinuierlich an, wie die Zahl der Versicherten, woraufhin spätestens in den 1990er Jahren der expansive Kurs des sozialen Sicherungssystems in Deutschland in die Diskussion geriet.
Mit der Einführung der Sozialen Pflegeversicherung im Jahr 1995, reagierte die Bundesrepublik Deutschland auf die stark angestiegene Anzahl pflegebedürftiger Menschen. Die kommunalen Sozialämter finanzierten einen immer größer werdenden Teil, da die hohen Kosten für Pflegetätigkeiten von den Betroffenen oft nicht allein getragen werden konnten. Das bei der Sozialen Pflegeversicherung gewählte Umlageverfahren stellt die bundesdeutsche Politik, vor dem Hintergrund des demographischen Alterungsprozesses der Gesellschaft, vor gravierende Finanzierungsprobleme. Sinkende Beitragseinnahmen durch den Rückgang der Bevölkerung im produktiven Alter und der simultane Anstieg des Kreises potentieller Pflegebedürftiger, implizieren steigende durchschnittliche Pflegeausgaben und machen das Auseinanderklaffen der Einnahme- und Ausgabesituation der Sozialen Pflegeversicherung unvermeidbar. Eine Reformierung der noch jungen Pflegeversicherung sollte als Primärziel die Verhinderung übermäßig hoher Beiträge zur Pflegeversicherung der zukünftigen Beitragszahlergeneration haben. Nur dadurch kann verhindert werden, dass der Generationenvertrag von den zukünftigen Jahrgängen aufgekündigt wird.
Wissenschaftliche Diskussion und Reformwillen
Eine nachhaltige Reformierung der Pflegeversicherung wird von führenden Wirtschaftswissenschaftlern forciert und eine zeitnahe Umsetzung des „Manifest zur Pflegeversicherung“ der Initiative Neue Marktwirtschaft gefordert. Der Handlungsauftrag für die Regierungsparteien besteht in der Aufforderung, den durch zu viel Bürokratie und Regulierung beherrschten Pflegemarkt durch ein Pflegesystem zu ersetzen, welches mehr Anreize für Effizienz und Wirtschaftlichkeit setzt. Die reformierte Pflegeversicherung soll aus Beiträgen finanziert werden, die unabhängig von Arbeits- und Renteneinkommen sind. Für jeden Versicherten sollte durch die reformierte Pflegeversicherung ein Kapitalstock aus seinen eingezahlten Beiträgen gebildet werden, um auf die unausweichliche Überalterung unserer Gesellschaft und die stetig steigenden Pflegekosten zu reagieren.
Mangelnde politische Umsetzung bei der Neustrukturierung der Pflegeversicherung
Eine Reformierung der Pflegeversicherung, hin zur kapitalgedeckten Variante, die in der Lage ist auf den unaufhaltsamen Wandel unserer Gesellschaft zu reagieren, ist schon seit mehreren Jahren in der politischen Diskussion. Auch wenn die Wissenschaft eine zeitnahe Reformierung der Pflegeversicherung fordert und die Notwendigkeit einer Neustruktierung der bundesdeutschen Pflegeversicherung fundiert begründet, wurde an der Finanzierungsform bis heute nichts verändert. Die Zeit wird zeigen, wann es zu zählbaren Handlungen der Politik kommt, welche die Zukunft unserer Pflegeversicherung sichern können.
Die Pflegeversicherung in Zahlen
Beitragserhebung und finanzielle Entwicklung
Die Beitragserhebung der sozialen Pflegeversicherung, die den meisten eher als gesetzliche Pflegeversicherung bekannt ist, richtet sich nach dem individuellen Renten- oder Lohneinkommen der versicherten Person. Für alle diejenigen, die unter der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze von 3.750,- € verdienen, gilt die Versicherungspflicht mittels der gesetzlichen Pflegeversicherung. Informationen zum Beitragssatz und zur finanziellen Entwicklung der gesetzlichen Pflegeversicherung findet man auf der Unterseite “soziale Pflegeversicherung“.
Empfängerzahl der gesetzlichen Pflegeversicherung
Die finanzielle Lage des Sozialversicherungszweigs „gesetzliche Pflegeversicherung“, gibt dem Betrachter Aufschluss über die prikäre Lage der Pflegeversicherung. Eine genaue Analyse der Entwicklung der Leistungsempfänger, verdeutlicht die angespannte Situation und rechtfertigt die Rufe nach einer Reformierung. Alle Daten und Fakten im Zeitverlauf, werden dabei auf der Unterseite „Empfängerzahl der sozialen Pflegeversicherung“ genau dargestellt und die daraus resultierenden Fragestellungen umfangreich erörtert. Das Hauptaugenmerk der Betrachtung liegt dabei auf der Auswertung statistischer Daten zur Empfängerverteilung auf die einzelnen Pflegestufen und deren Entwicklung und Einflussnahme auf die Pflegeversicherung in den letzten Jahren.
Was wird eigentlich genau geleistet
Mit dieser Frage beschäftigen wir uns auf gleich zwei Unterseiten von pflege-test.de. Zum einen wird auf der Seite „Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung“ auf den Teilkaskocharakter der gesetzlichen Pflegeversicherung eingegangen und es werden die leistungsbetreffenden Paragraphen des SGB XI näher erläutert. Zum anderen gibt die Unterseite „Pflegestufen“ genaueren Aufschluss über die einzelnen Pflegestufen und ihre genaue Definition nach dem SGB XI. Des Weiteren werden auf dieser Seite die genauen Leistungssätze, nach in Kraft treten des PfWG, dargestellt. So dass Betroffene eine detaillierte Aufstellung der monetären Leistungen, zugeordnet zu den einzelnen Paragraphen des SGB XI und der jeweiligen Pflegestufe vorfinden.
Eine Zusatzversicherung als Absicherung gegen steigende Kosten
Während die Leistungsbeträge der gesetzlichen Pflegeversicherung durch die „kleine“ Reformierung, durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz, kurz PfWG, nur geringfügig dynamisiert wurden und gleichzeitig die Pflegekosten stetig stärker steigen, denken immer mehr Deutsche über eine zusätzliche Pflegeversicherung, in Form einer Pflegezusatzversicherung, nach. Wenn man die Kosten für Pflege den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung gegenüberstellt, macht dies auch durchaus Sinn. Wie bei zahlreichen anderen Absicherungsformen der Privatwirtschaft, ist es auch bei einer zusätzlichen Pflegeversicherung zu empfehlen, sich rechtzeitig über die Vorsorgemöglichkeiten zu informieren. Ganz besonders, da man in jungen Jahren den Versicherungsschutz einer zusätzlichen Pflegeversicherung, gegen eine vergleichsweise geringe monatliche Beitragsbelastung geniessen kann.
Die verschiedenen Formen der zusätzlichen Pflegeversicherung
Die privat finanzierte Zusatzvorsorge zur gesetzlichen Pflegeversicherung, mittels einer Pflegezusatzversicherung, kann in verschiedenen Formen ausgestaltet sein. Zum einen gibt es die Pflegetagegeldversicherung, welche im Pflegefall ein im Vorfeld vereinbartes Pflegetagegeld an die versicherte Person bezahlt, sobald eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe I, II oder III vorliegt. Der Leistungsanspruch variiert von Gesellschaft zu Gesellschaft. Bei vielen wird bei jeder Pflegestufe geleistet, bei einigen nur bei Vorliegen einer bestimmten.
Das Gleiche gilt auch für die Pflegerentenversicherung. Der Unterschied dieser zusätzlichen Pflegeversicherung liegt, zur Pflegetagegeldversicherung, darin, dass sie im Schadenfall eine lebenslange Rente ausbezahlt. Ein Auslaufmodell der Versicherungswirtschaft ist die sogenannte Pflegekostenversicherung. Diese Absicherungsform sieht die Erstattung der anfallenden Pflegekosten vor, bis zu einer im Vertrag festgelegten Höchstgrenze. Dieses, der gestetzlichen Krankenkasse nachempfundene Vorsorgemodell, wird allerdings nur noch von sehr wenigen Versicherungsgesellschaften vertrieben und findet daher auch bei Verbrauchertests keine Berücksichtigung.
Vorteile einer Zusatzvorsorge
- Schliessen der Versorgungslücke im Pflegefall
- Entlastung der Angehörigen
- Absicherung des eigenen Vermögens
