Private Pflegeversicherung


Das Finanzierungssystem der Privaten Pflegeversicherung basiert, hingegen den der Sozialen Pflegeversicherung, auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Beide Varianten der Pflegeversicherung  unterscheiden sich jedoch nicht in ihren Leistungen. Die Private Pflegeversicherung erhebt im Unterschied zur Sozialen Pflegeversicherung einkommensunabhängige Prämien, welche nach dem Alter der Versicherten differenziert berechnet und erhoben werden. Stand 31.12.2008 waren ca. 9,29 Mio. Bundesbürger mittels der Privaten Pflegeversicherung  gegen das Pflegerisiko abgesichert.

Während beim umlagefinanzierten System der Sozialen Pflegeversicherung  die eingezahlten Beiträge der Versicherten in der gleichen Zeit- bzw. Rechnungsperiode zur Finanzierung erbrachter Leistungen genutzt werden, wird bei der Privaten Pflegeversicherung ein Teil des Beitrags für den jeweiligen Versicherten als Altersrückstellung angelegt. Diese frühzeitige Vorsorge jeder Alterskohorte für den wachsenden Finanzbedarf im Alter, ermöglicht den Aufbau eines Kapitalstockes in einer vergleichsweise langen Phase geringer Pflegekosten.

Kinder sind ebenso wie in der Sozialen Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert und es besteht ein Verbot der Prämiendifferenzierung nach Geschlecht. Bei der Prämienhöhe für mitversicherte Ehepartner ohne eigenem bzw. nur geringem Einkommen wird nach Beitrittszeitpunkt zur Privaten Pflegeversicherung differenziert. Für Verheiratete, bei denen ein Ehepartner kein oder nur ein geringes Einkommen erzielt, gibt es eine Obergrenze, wenn der Versicherte bei Einführung der Sozialen Pflegeversicherung  automatisch in der Privaten Pflegeversicherung  versicherungspflichtig wurde. Zudem darf die zu entrichtende Prämie für diese Gruppe der Versicherten nicht den Höchstbeitrag der Sozialen Pflegeversicherung überschreiten. Die Beitragsermäßigung für Ehegatten gilt nicht für all diejenigen Versicherten, die nach dem 01. Januar 1995 der Privaten Pflegeversicherung beigetreten sind. Bei diesem Versichertenkreis gilt zudem die Höchstbeitragsregelung erst nach einer nachgewiesenen Vorversicherungszeit von fünf Jahren in der privaten Kranken- bzw. Pflegeversicherung.

Verteilungsstruktur von Leistungsempfängern in der Sozialen und Privaten Pflegeversicherung

In dieser Tabelle soll die Verteilungsstruktur von Leistungsempfängern in den beiden Arten der Pflegeversicherung, Soziale Pflegeversicherung und Priavte Pflegeversicherung, dargestellt werden. Die Daten beruhen dabei auf Darstellungen des Bundesminsiterium für Gesundheit (BMG) aus dem Jahr 2010. Stand der Berechnungen ist dabei der 31.12.2008.
AmbulantStationär
SPVPPVUnterschied
PPV zu SPV
SPVPPVUnterschied PPV zu SPV
Pflegestufe
I60,10%52,90%-11,98%40,40%31,10%-23,02%
II30,70%35,00%14,01%40,10%43,70%8,98%
III9,20%12,00%30,43%19,50%25,20%29,23%