Mit dem Vorgeben eines rechtlichen Rahmens, durch das „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge“ (BetrAVG), wurde im Jahr 1974 der Grundstein für die heute praktizierten Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge gelegt. Auch wenn die ersten betrieblichen Versorgungswerke schon im 19. Jahrhundert in deutschen Großkonzernen umgesetzt wurden und die betriebliche Altersvorsorge demnach eine lange Tradition in Deutschland vorzuweisen hat, so vermochte erst das in Kraft treten des BetrAVG Rechtsansprüche der Arbeitnehmer und ihre Absicherung im Alter durch die Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge sicherzustellen.
Die Schaffung des BetrAVG war das Ergebnis einer lange andauernden sozialpolitischen Diskussion und gilt heute als „…eine der wichtigsten sozialpolitischen Vorlagen der seinerzeitigen Legislaturperiode…“ (Schoden (2003), S.23). Ob ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern einen Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge zur Verfügung stellt oder nicht, war jedoch bis zum in Kraft treten des Altersvermögensgesetzes (AVmG) am 01.01.2002 absolut freiwillig.
Die teilweise Aufgabe dieser Freiwilligkeit ist im § 1a BetrAVG verankert, so dass Arbeitnehmer nun einen Anspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber geltend machen können, der die Einrichtung einer durch Entgeltumwandlung finanzierten betrieblichen Áltersvorsorge verlangt.
Die nun seit 2002 in zwei Bereiche aufteilbare betriebliche Altersvorsorge, klassische betriebliche Altersvorsorge und Entgeltumwandlung, kann durch verschiedene Zusagearten und -formen ausgestaltet werden.
Dafür stehen nach BetrAVG fünf Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge zur Verfügung. Die Direktzusage (Pensionszusage), die Unterstützungskasse, die Direktversicherung, die Pensionskasse und der Pensionsfonds.
Die betriebliche Altersvorsorge bietet durch ihre steuerbegünstigte Ansparphase und die teilweise sozialversicherungsfreien Beitragszahlungen einen erheblichen Vorteil gegenüber konventionellen Altersvorsorgeprodukten. Deshalb verwundert es nicht, dass die Anzahl derer, die einen Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge für ihre eigene Altersvorsorgeplanung nutzen, in den letzten Jahren rasant gestiegen ist.
Da die Thematik der betrieblichen Altersvorsorge mit sehr vielen Gesetzen und Regelungen verknüpft ist, empfiehlt es sich auf das Wissen von Experten zurückzugreifen, um den individuell, auf die jeweilige Situation passenden, Durchführungsweg auszuwählen.
