Die Direktversicherung

Ebenso wie die Unterstützungskasse gehört die Direktversicherung (gem. § 1b Abs. 2 S. 1 BetrAVG) zu den mittelbaren Versorgungszusagen. Sie ist ein externer Durchführungsweg, bei der im Rahmen der bAV der Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt und daraus eine ganz oder teilweise widerrufliche oder unwiderrufliche Bezugsberechtigung der Leistungen für den Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen vorliegt. Dabei wird vom Arbeitgeber ein Versicherungsunternehmen beauftragt, welches dann im Leistungsfall die zugesagten Versorgungsleistungen erbringt. Eine Direktversicherung kann verschiedene Versicherungsformen haben. Möglich sind die Ausgestaltung als eine Risikolebens-, Kapital-, Renten- oder fondsgebundene Lebensversicherung. Bei der Direktversicherung gibt es die Möglichkeit, Eigenbeiträge zu leisten, die Riester-Förderung in Anspruch zu nehmen und die Finanzierung durch Entgeltumwandlung durchzuführen.